Allgemeine Geschäftsbedingungen der „HUNDESCHULE GROSS-GERAU“

Allgemeine Geschäftbedingungen für die Verhaltensberatung von Hundehaltern sowie für die einzelnen Seminare, Praktika, Workshops, Hundewanderungen und sonstigen Veranstaltungen (allgemein: Leistungen).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.

§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen der „Hundeschule Groß-Gerau“ und dem/der Ratsuchenden, Seminar-, Praktikums-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. auf der Homepage von der „Hundeschule Groß-Gerau“ oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die im Prospekt und/oder in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend.
Die „Hundeschule Groß-Gerau“ behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Beratung, Seminars, Praktikums, Workshops, oder sonstigen Veranstaltung (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer/innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden.
Zudem behält sich die „Hundeschule Groß-Gerau“ vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen.
Die „Hundeschule Groß-Gerau“ ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung bei der „Hundeschule Groß-Gerau“ kommt der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmer/in und der „Hundeschule Groß-Gerau“ verbindlich zustande und der/die Teilnehmer/in erhält eine Anmeldebestätigung (außer bei Verhaltensberatung (Einzeltraining) und Gruppenstunden).

§ 3 Bezahlung
Die Kosten für Beratung und Einzelausbildung werden individuell mit jedem Teilnehmer besprochen und gelten als verbindlich. Die Kosten für Seminare, Gruppenausbildung, Workshops und andere Veranstaltungen sind auf den jeweiligen Anmeldungen aufgeführt.
Die Zahlung für die Einzelstunden der Beratung und Einzelausbildung sind von dem/der Teilnehmer/in sofort bei Beginn der Beratungsstunde und für jede Folgestunde im Voraus zu entrichten. Für die Einzelveranstaltung gilt, dass der Vertrag mit dem Unterzeichnen des Anmeldeformulars des/der Teilnehmer/in und der „Hundeschule Groß-Gerau“ zustande kommt, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Die Gebühren für die Gruppenausbildung sind sofort bei Abgabe des unterzeichneten Anmeldeformulars zu entrichten.
Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer werden versäumte Stunden und Fehlzeiten nicht erstattet und können nicht in einem anderen Kurs nachgeholt werden. Welpenkurse sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Veranstaltungsgebühr für Seminare und Vorträge ist bei Anmeldung fällig. Die Veranstaltungsgebühr für Ausflüge und Spaziergänge kann auch noch am Veranstaltungstag entrichtet werden. Wir behalten uns vor, die Plätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu vergeben.
Bei Zahlungsverzug, werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich die „Hundeschule Groß-Gerau“ vor.

§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
bei Stornierung weniger als 3 Stunden vor dem Beratungstermin erfolgt keine Rückerstattung für evtl. vorausgezahlte Entgelte, bzw. ist der Teilnehmer verpflichtet den festgesetzten Preis für die entsprechende (nicht stattgefundene) Einzelstunde vollständig zu entrichten. Akute Krankheitsfälle von Mensch und Hund, die sehr kurzfristig auftreten und dementsprechend kurzfristig mitgeteilt werden, sind von dieser Regelung ausgenommen)
bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn eines Seminars oder einer anderen bereits beschriebenen Veranstaltung und Abbruch des Seminars oder einer anderen Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung bzw. ist der gesamte Beitrag zu entrichten.
Der/die Teilnehmerin kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der / die Teilnehmer/in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Die „Hundeschule Groß-Gerau“ kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt, oder es sich um einen bereits laufenden Kurs der Gruppenausbildung handelt, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in (Fortsetzung)
Erklärt der/die Teilnehmer/in wegen einer schweren Erkrankung oder eines schweren Schicksalsschlages unverzüglich den Rücktritt und dokumentiert er/sie dies durch Vorlage geeigneter Unterlagen, besteht nach einer Einzelfallprüfung durch die „Hundeschule Groß-Gerau“ die Möglichkeit der gesamten Beitragsrückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch seitens des/der Zurücktretenden.

§ 5 Rücktritt durch die „Hundeschule Groß-Gerau“
Die „Hundeschule Groß-Gerau“ kann vom Vertrag zurücktreten:
ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/innen gefährdet werden.
bis zwei Wochen vor einer Einzelveranstaltung (Seminare, Praktika, Workshops und Hundewanderungen) wenn die erforderliche Teilnehmerzahl von (x) Teilnehmer nicht erreicht wurde.
bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.
In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

§ 6 Haftung der „Hundeschule Groß-Gerau“
Die „Hundeschule Groß-Gerau“ haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt werden.
Die „Hundeschule Groß-Gerau“ haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen usw. An Programmteilen wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Baden, sportlichen Betätigungen aller Art (z. B. Fahrradtouren) sowie ähnlichen mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die „Hundeschule Groß-Gerau“ haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Bankettbesuche, Ausstellungsbesuche etc.).
Es wird jedem Halter empfohlen, eine Haftpflichtversicherung für den Hund vor der Teilnahme an jeglicher Veranstaltung abzuschließen.

§ 7 Mitwirkungspflicht
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
Unterlässt es der / die Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

§ 8 Gewährleistung
Die „Hundeschule Groß-Gerau“ weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der / die Teilnehmer/in es nicht schuldhaft unterlassen hat, die „Hundeschule Groß-Gerau“ einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der / die Teilnehmer/in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der / die Teilnehmerin der „Hundeschule Groß-Gerau“ eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von der „Hundeschule Groß-Gerau“ verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§ 9 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 11 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 12 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag das Amtsgericht das dem Sitz der Hundeschule am nächsten ist.